Internet
Ab 1.1.2008 müssen die Telekommunikationsfirmen 6 Monate lang protokollieren, wer wo (Handy) wie lange mit wem telefoniert hat.
Zu dem umstrittenen Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung (Telefon- und Internet) kündigte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsklage in Karlsruhe an. Auch der FDP-Politiker Burkhard Hirsch zählt zu den entschiedenen Gegnern des Gesetzes, das jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen lässt.
Telefonanbieter müssen die Speicherung verdachtsunabhängig aufbewahren. Für die Internetprovider gilt eine Übergangsfrist bis 1.1.2009.
Internetdaten beinhalten den Zugang zum Internet (IP-Adresse), E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie.
Zugriff haben mit einem Richterbeschluss Polizei und Staatsanwaltschaft. Auch Geheimdiensten stehen die Daten "derart zur Verfügung".
Abgehört werden können Telefongespräche und E-Mails nur bei schweren Straftaten.
Ausgenommen sind Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete. Ärzte, Journalisten und Anwälte sind nur bedingt "geschützt".
geschrieben von B. Schradi am 27.12.2007 um 11:14 Uhr.
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