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Das Berliner Kammergericht hat die Revision von Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen.
Der als "Abmahnanwalt" berüchtigte und von vielen Webseitenbetreibern deshalb regelrecht gehasste Günter Freiherr von Gravenreuth muss wegen Betrugs der taz 14 Monate in Haft (ohne Bewährung). Auf Heise Online (Meldung) wird dies deshalb auch regelrecht gefeiert.

Das Landgericht Berlin hatte es als erwiesen erachtet, dass sich Gravenreuth gegenüber der Berliner Tageszeitung taz des versuchten Betrugs schuldig gemacht hat. Das Gericht kam zur Überzeugung, dass Gravenreuth in der Auseinandersetzung mit der taz, in dem es um ausstehende Zahlungen ging, die Domain taz.de hatte pfänden lassen, obwohl er schon von der Begleichung seiner Forderung wusste.

Wann Gravenreuth seine Haftstrafe antreten muss, ist noch nicht bekannt.
Stichwort: Internet Recht
geschrieben von B. Schradi am 07.02.2009 um 15:36 Uhr.
 
 

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