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findet das Oberlandesgericht Koblenz.

Strittig waren 8 Klauseln. 

Zum Beispiel:
- Zustimmungsform zu AGB-Änderungen
- Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften
- Die asymetrische Kündigungsfrist
- Fristlose Kündigung bei Zahlungsrückstand
- bei einmaliger Überschreitung des monatlichen Traffic-Limits den Kunden in eine teureren Tarif hochzustufen
geschrieben am 13.10.2010 um 16:03 Uhr.
 
 

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