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Neue Vorschriften für Geschäfts-E-Mail seit 1.1.2007
Gesetzeskonforme Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind seit dem 1.1.2007 erforderlich.
Firmen müssen ihre Geschäftsbriefe "egal in welcher Form" (auch e-Mails) mit Angaben aus dem Handelsregister versehen - wie in den Fußzeilen gedruckter Geschäftsbriefe.
Am 16. November 2006 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10. November 2006 in Kraft getreten (PDF).
Beispiele / Muster für verschiedene Unternehmensformen finden Sie hier
Dazu auch die Handelskammer Hamburg

Betroffen sind alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Die notwendigen Angaben müssen auch E-Mails, Faxe bzw. Postkarten oder andere Schreiben, die Geschäftsbriefe ersetzen, wie z. B. Auftragsbestätigungen, Angebote etc. aufweisen!
geschrieben von B. Schradi am 01.02.2007 um 23:08 Uhr.
 
 

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