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Bei Problemen mit Bundesbehörden, Bundesgesetzen etc. kann jetzt Online per Internet eine Petitionseingabe an den Bundestag getätigt werden.
Mit dem Petitionsrecht steht für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein direkter Weg zum Parlament offen.

Das Petitionsrecht gilt für jedermann, für Erwachsene wie Minderjährige, für Deutsche, Menschen anderer Herkunft aber auch z.B. für Inhaftierte und Geschäftsunfähige.

Sie können eine öffentliche Petition (von öffentlichem Interesse) oder eine persönliche Petition an den Bundestag (Petitionsausschuss) einreichen.

Ab 1. September 2005 startet der Ausschuss einen Modellversuch zur Übermittlung, Mitzeichnung und Kommentierung von Online-Petitionen (zunächst auf die Dauer von zwei Jahren angelegt). Die Übergabe der Online-Petition erfolgte im Rahmen einer Pressekonferenz am 31. August 2005.
geschrieben von B. Schradi am 01.09.2005 um 12:13 Uhr.
 
 

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