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LG Essen verurteilt sinn- und zusammenhangslose MetaTags, die in keinem Zusammenhang zum Inhalt der Website stehen.
Viele hundert HTML-Metatags ohne jeden inhaltlichen Zusammenhang zu der Internetseite aufzulisten, führt zu einer Manipulation von Suchmaschinen, ist wettbewerbswidrig nach § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und deshalb nach Ansicht des Gerichtes nicht zulässig.

So das Landgericht Essen im jetzt veröffentlichten Urteil vom 26. Mai 2004 (Az. 44 0 166/03).

Suchmaschinenspamming wird "zu Recht" von den Suchmaschinenbetreibern - und jetzt auch per Gerichtsurteil - "bekämpft. Und dies liegt unserer Ansicht nach im unbedingten Interesse jeden Benutzers von Suchmaschinen, denn der möchte auf Fragen passende Antworten!
geschrieben am 09.08.2004 um 11:11 Uhr.
 
 

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