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Ab 2007 können wichtige Unternehmensdaten generell im Internet im elektronischen Handelsregister abgerufen werden.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz über das elektronische Handelsregister (EHUG) wurde am Freitag auch vom Bundesrat gebilligt. Unter der Webadresse www.unternehmensregister.de können dann die grundlegenden Daten abgerufen werden (sicher auch zur Freude von Adressbrokern).
Die Pflichtveröffentlichungen in Tageszeitungen werden für eine Übergangszeit von 2 Jahren parallel erhalten bleiben was von den mittelständischen Zeitungsverlagen allerdings als zu kurz kritisiert wird, dann ab 2007 die Pflicht zur Veröffentlichung von Anzeigen aus dem Handelsregister in Tageszeitungen entfallen soll.

"Unternehmensregister" und "Handelsregister" werden damit auch zur Verwendung durch Dritte - um Mißbrauch vorzubeugen - geschützt / verboten.
geschrieben von B. Schradi, Internetagentur symweb am 14.10.2006 um 23:27 Uhr.