Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fordert verbindliche Regelungen.
Nach Ansicht von
Peter Schaar hält
RFID unaufhaltsam Einzug in den Alltag.
Zum Schutz der Verbraucher fordert er (Meldung auf zwingend:
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Transparenz: Die Verbraucher müssen umfassend über den Einsatz, Verwendungszweck und Inhalt von RFID-Chips informiert werden.
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Kennzeichnungspflicht: Nicht nur die eingesetzten RFID-Chips selbst, sondern auch die Kommunikationsvorgänge, die durch die Chips ausgelöst werden, müssen für die Verbraucher leicht zu erkennen sein. Eine heimliche Anwendung darf es nicht geben.
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Deaktivierung: Es muss die Möglichkeit bestehen, RFID-Chips dauerhaft zu deaktivieren, bzw. die darauf enthaltenen Daten zu löschen, insbesondere dann, wenn Daten für die spezifischen Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
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Wirksame Blockierungsmechanismen: Das unbefugte Auslesen der gespeicherten Daten muss unterbunden werden.
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Keine Profilbildung: Daten von RFID-Chips aus verschiedenen Produkten müssen getrennt verarbeitet werden, sodass keine Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile erstellt werden können.
Auch die EU-Kommission arbeitet auf eine "RFID-Empfehlung" hin.
zur
Pressemitteilung
geschrieben von B. Schradi am 03.08.2006 um 10:30 Uhr.
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