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zunächst aber nur öffentliche Organisationen und Einrichtungen sowie Inhaber von Handelsmarken
ab 7. Februar 2006 kommen dann Namensinhaber (z.B. Firmennamen) dran.
Ab 7. April 2006 dann "der Rest", und zwar der der zuerst kommt ....

Die dreigliedrige Vorgehensweise wird angewendet, Streitigkeiten wegen missbräuchlicher Registrierung von vornherein weitestgehend vermieden werden.
Hier finden sie den gesamten und genauen Zeitplan.

Wie bisher auch können die Domains bei Providern / Registraren beantragt werden.

Verwaltet werden die eu-Domains von der EURid, auf deren Seite auch ausführliche Informationen zu finden sind.
geschrieben von B. Schradi am 06.10.2005 um 10:32 Uhr.
 
 

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