Aktuelles

Internet
Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen. Der Entwurf schließt Regelungslücken vor allem im Bereich des "Hacking", d.h. dem "Knacken" von Computersicherheitssystemen, und der Computersabotage.
Der Regierungsentwurf setzt den EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme sowie das Europarat-Übereinkommen über Computerkriminalität in nationales Recht um:

* Künftig soll bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden ("Hacking / hacken" ist jetzt klar strafbar).
* Computersabotage wird auch gegenüber privaten Datenverarbeitungen strafbar. Dazu gehört auch das "Stören" z.B. durch "DoS-Attacken".
Besonders schwere Fälle der Computersabotage können künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.
* Das Sichverschaffen von Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage soll unter Strafe gestellt werden (§ 202b StGB neu).
* Besonders gefährliche Vorbereitungshandlungen zu Computerstraftaten werden künftig strafbar sein. Sanktioniert wird insbesondere das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von "Hacker-Tools", die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen (§ 202c StGB neu).

Ganze Pressemitteilung
geschrieben von B. Schradi, Internetagentur symweb, Leonberg am 20.09.2006 um 18:01 Uhr.
 
 

Teilen / Bookmarken: