Google-Streetview ist ein Service der Rundumsichten von Straßen und Gebäuden zeigt.
Gesichter von Menschen und Nummernschilder von Autos wurden unkenntlich gemacht.
Jeder betroffene kann gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person,
des eigenen Autos oder der eigenen Wohnung Widerspruch einlegen.
Die Widerspruchsfrist endet heute Nacht um 0 Uhr. Auf der Webseite von Streetview
gibt es Formulare die hierfür vorgesehen sind. Der Widerspruch kann auch per Mail
(streetview-deutschland@google.de) oder per Brief sind möglich (Google Germany GmbH,
Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg).
Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist können Betroffene die Unkenntlichmachung bei
Google Street View einfordern. Bei Straßenfotos wird es eine Schaltfläche geben
"Ein Problem melden". Über diese Schaltfläche kann Widersruch eingelegt werden. Der
Widerspruch wird von Google Street view per E-Mail bestätigt. Per Post bekommt der
Verbraucher einen Code mit dem er den Widerspruch, auf der Internetseite bestätigen
muss.
Google Street View ist ein Service von Google, der Rundumsichten von Straßen und Gebäuden zeigt. Gesichter von Menschen und Nummernschilder von Autos wurden unkenntlich gemacht. Jeder betroffene kann gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, des eigenen Autos oder der eigenen Wohnung Widerspruch einlegen.
Die Widerspruchsfrist endet heute Nacht um 0 Uhr. Auf der
Webseite von Google Street View gibt es Formulare die hierfür vorgesehen sind. Der Widerspruch kann auch per Mail (streetview-deutschland@google.de) oder per Brief sind möglich (Google Germany GmbH, Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg).
Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist können Betroffene die Unkenntlichmachung bei Google Street View einfordern. Bei Straßenfotos wird es eine Schaltfläche geben
"Ein Problem melden". Über diese Schaltfläche kann Widersruch eingelegt werden. Der Widerspruch wird von Google Street view per E-Mail bestätigt. Per Post bekommt der Verbraucher einen Code mit dem er den Widerspruch, auf der Internetseite bestätigen muss.
geschrieben am 15.10.2010 um 11:24 Uhr.
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