Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Verwendung von Markennamen als Schlüsselwörter bei Google-Adwords nicht gegen das europäische Markenrecht verstößt.
Die Richter wiesen aber auch darauf hin, dass Google Adwords nicht genutzt werden dürfen, um "Anzeigen auszuliefern, die Internet-Nutzern keinen einfachen Rückschluss darauf erlauben, wer ursprünglicher Anbieter der beworbenen Güter oder Dienste ist".
AdWords stellen eine von Google verwendete spezielle Form der Internetwerbung dar. Der Werbekunde lässt dabei für die von ihm gewählten Keywords / AdWords - neben den Suchmaschinenergebnissen - eine kleine Textanzeige einblenden, wenn sein gebuchtes Schlüsselwort für die Suche verwendet wurde. Bezahlt wird pro Klick auf seine Anzeige.
Mit fremden Markennamen als Keywort zu werben wurde bisher Google angelastet. Das Urteil hat dieses Problem jetzt geklärt. Das Google dies jetzt zulassen darf, heißt allerdings noch lange nicht, daß der Werbende dies darf!
Ab heute können Markeninhaber Mitbewerber nicht mehr von vornherein bei der Google-Werbung ausschließen. Google verzichtet auf eine Sperrung im Vorfeld und reagiert nur noch auf einzelne Beschwerden über die individuell entschieden wird. Aus rechtlicher Sicht bedeutet dies jedoch nicht, dass die Verwendung von fremden Markennamen immer legal ist.
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