Aktuelles

Internet

EuGH urteilt zu Google AdWords!

Mit dem Urteil v. 23.03.2010, Az.: C-236/08 bis C-238/08 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wichtiges Urteil zur Online-Werbung gesprochen.

Google darf demnach Google AdWords mit geschützten Markennamen verkaufen!

Aber aufgepasst:

Der EuGH unterscheidet die markenrechtlich relevante Nutzung genau - und zwar dahingegend, wer diese AdWords tatsächlich benutzt. Nach Ansicht des EuGH kann Google diese Keywords / Markennamen Werbetreibenden anbieten, die vom Kunden selbst ausgesucht werden. Die Marke wird damit von Google nicht direkt benutzt, und Google kann deshalb auch keine Markenrechtsverletzung vorgeworfen werden.

Allerdings kann der Werbekunde, der die AdWords von Google für seine Anzeige auswählt und nutzt selbst eine Markenrechtsverletzung begehen, speziell dann, wenn ein durchschnittlicher Internetnutzer nicht oder nur schwer erkennen kann, von welchem Unternehmen die in der Anzeige beworbene Ware oder Dienstleistung stammt. 

geschrieben von B. Schradi am 01.04.2010 um 15:25 Uhr.
 
 

Teilen / Bookmarken: