Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz, den Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Freitag vorstellte, hat zum Ziel, einen besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet gesetzlich herbeizuführen.

"Viele Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen das Internet, um auf einfache und unkomplizierte Weise Informationen zu erhalten oder um entgeltfreie Leistungen wie das Herunterladen von Freeware in Anspruch zu nehmen. Hierbei werden sie immer wieder Opfer von sogenannten Kosten- beziehungsweise Abo-Fallen." So die Einleitung des Gesetzentwurfes.
Zukünftig sollen versteckte Kosten dadurch unmöglich gemacht werden, indem zwingend separate und deutliche Hinweise davor "warnen" müssen, und der Verbraucher seine gesonderte Zustimmung geben muß.
Kunden können sich so leichter gegen unberechtigte Zahlungsaufforderungen zur Wehr setzen - so die Ministerin.
Mit der sogenannten "Button-Lösung" soll außerdem die Transparenz beim E-Commerce zusätzlich verbessert werden.
Unternehmer sollen durch das Gesetz verpflichtet werden:
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