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Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz, den Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Freitag vorstellte, hat zum Ziel, einen besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet gesetzlich herbeizuführen.

Gegen Kosten- und Abo-Fallen im Internet

"Viele Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen das Internet, um auf einfache und unkomplizierte Weise Informationen zu erhalten oder um entgeltfreie Leistungen wie das Herunterladen von Freeware in Anspruch zu nehmen. Hierbei werden sie immer wieder Opfer von sogenannten Kosten- beziehungsweise Abo-Fallen." So die Einleitung des Gesetzentwurfes.

Zukünftig sollen versteckte Kosten dadurch unmöglich gemacht werden, indem zwingend separate und deutliche Hinweise davor "warnen" müssen, und der Verbraucher seine gesonderte Zustimmung geben muß.

Kunden können sich so leichter gegen unberechtigte Zahlungsaufforderungen zur Wehr setzen - so die Ministerin.

Mit der sogenannten "Button-Lösung" soll außerdem die Transparenz beim E-Commerce zusätzlich verbessert werden.

 

Unternehmer sollen durch das Gesetz verpflichtet werden:

  1. Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren.
  2. Der Bestellvorgang muß so gestaltet werden, dass Verbraucher ihre Bestellung erst aufgeben können, nachdem sie bestätigt haben, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen haben.
  3. Ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr ist zudem nur dann wirksam, wenn der Unternehmer diese beiden Pflichten erfüllt hat.
Stichwort: e-commerce, Shop
geschrieben am 30.10.2010 um 14:25 Uhr.
 
 

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