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muß diesen innerhalb von 24 Stunden - nachdem er davon Kenntnis erlangt hat - entfernen.
So das Amtsgericht Winsen/Luhe mit Urteil vom 6. Juni 2005 (Az. 23 C 155/05).
Wenn nicht, wird der Forumsbetreiber mit Folgeproblemen "in die Pflicht genommen".

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein von einem Posting Betroffener, dessen Konterfei in einer Bildmontage als Foto aus einer Verbrecherkartei abgebildet war. Der Beklagte entfernte / sperrte den "Beitrag" nicht "unverzüglich".
geschrieben von B. Schradi am 17.06.2005 um 20:27 Uhr.
 
 

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