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Wenn von gewerblichen Anbieter ersteigert wurde! eBay sieht deshalb auch Probleme für kleine Händler / Existenzgründer.
Verbraucher haben bei Versteigerungen des Internetauktionshauses eBay ein Widerrufsrecht - wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen!. So das am Mittwoch verkündete Urteil des Bundesgerichtshof (BGH). Ersteigerte Artikel können innerhalb der Widerspruchsfrist ohne Begründung zurückgeben werden, Wie bei einer telefonischen Bestellung sei ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet ein "Fernabsatzvertrag", der aus Gründen des Verbraucherschutzes rückgängig gemacht werden könne.

Das Fernabsatzrecht (ursprünglich im Fernabsatzgesetz, mittlerweile im BGB §§ 312 ff.) billigt Käufern bei Kaufverträgen, die mit einem Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, grundsätzlich ein zweiwöchiges Rückgaberecht der Waren zu.

eBay begrüßt die Rechtssicherheit durch BGH-Urteil. Die Attraktivität des eBay-Marktplatzes sei allerdings von der Entscheidung nicht betroffen.
Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs am 3.11.2004 - "Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen gewerblicher Anbieter (eBay)".

Weitere Hintergrundinfos von Heise
geschrieben von B. Schradi am 03.11.2004 um 17:17 Uhr.
 
 

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