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Humor
Wer eine E-Mail erhält, die nicht an ihn gerichtet ist, kann damit nicht einfach machen was er will - und schon gar nicht sie einfach auf seiner Website publizieren!
Entscheid vom Landgericht (LG) Köln (Az. 28 O 178/06).
E-Mails sind vergleichbar "mit einem geschlossenen Briefumschlag, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimnissphäre entlassen" wird, sodass der Absender anders als bei einer offenen Postkarte "nicht damit rechnen muss, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen" - so die Rchter.
In dem Fall, der vor dem LG Köln verhandelt wurde, ist der Homepage-Betreiber auch zu Schadenersatz verurteilt worden!
geschrieben von B. Schradi, Internetagentur symweb, Leonberg am 16.09.2006 um 12:18 Uhr.
 
 

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