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Webseitenbetreiber aufgepasst: Suchmaschinenoptimierung und Website Optimierung - ob bewußt oder unbewußt - wird oft bei META-Tags mit fremden Marken / Kennzeichen versucht!
Wissen Sie, was Ihre externen Suchmaschinenoptimierer "geschraubt" haben - oder haben Sie selbst in die vermeintlich unsichtbare Trickkiste gegriffen? Derartige Website Optimierung ist jetzt klar "daneben"!

Vom Bundesgerichtshof (BGH) ist endlich Klarheit zur Frage der Rechtmäßigkeit der Verwendung fremder Kennzeichen in HTML - Metatags geschaffen. Die Frage war seit bald 10 Jahren ungeklärt / strittig, obwohl das gesunde Rechtsempfinden eine Verwendung fremder Marken auch in den HTML-Metatags ablehnen muß.

Bereits Mitte Mai 2006 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) eine lange erwartete Entscheidung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Verwendung fremder Kennzeichen in HTML-Metatags gefällt (Az. I ZR 183/03). Eine Verwendung fremder Kennzeichen - auch in den Metatags - stellt demnach eine Verletzung des Markenrechts dar.

So gesehen ist eine Verwendung von Markennamen / Kennzeichen in Google AdWords genauso abzulehnen. Auch hier wäre eine baldige rechtliche Klärung dringend geboten.

Wenn Sie unsicher sind, was bei Ihrer Website "Sache ist", rufen Sie einfach Ihre Website im Browser auf, und gehen Sie dann im Menü des Browsers auf "Ansicht" und dort auf "Quelltext / Seitenquelltext" anzeigen. Wenn in diesem Text (im oberen Teil) fremde Namen / Markennamen / Kennzeichnen stehen sollten Sie tätig werden! Angebot

geschrieben von B. Schradi, Internetagentur symweb am 04.11.2006 um 09:44 Uhr.
 
 

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