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lt. taz wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von einem halben Jahr ohne Bewährung verurteilt.
Hintergrund: 2006 hatte Gravenreuth die Tageszeitung taz wegen einer unbestellten Bestätigungsmail für den taz-Newsletter abgemahnt. Dann erwirkte der Anwalt eine einstweilige Verfügung als die Zeitung nicht zahlte. Den Betrag von 663,71 Euro zahlte die taz auch. Trotzdem ließ Gravenreuth die Domain der taz (www.taz.de) pfänden und versuchte sie außerdem zu versteigern. Begründung von Gravenreuth dafür, er habe keine Zahlung von der Berliner Tageszeitung erhalten.
Daraufhin stellte die taz Strafanzeige wegen versuchten Betruges. Die Zahlung wurde nachgewiesen und Gravenreuth entschuldigte sich mit "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis.

Die Internetszene jubiliert regelrecht in über 6000 Postings zu der entsprechenden Heisemeldung Heisepostings

Ausführliche Meldung der taz

geschrieben von B. Schradi am 12.09.2007 um 23:19 Uhr.