Internetlexikon 

Informationen / Internet-Fachbegriffe verständlich erklärt.

Internetlexikon / Internet Glossar
Seit 2002 muss jede gewerbliche Homepage eine sogenannte "Anbieterkennzeichnung" (etwa wie Impressum einer Zeitung) enthalten. Was anzugeben ist, steht im Teledienstegesetz (TDG).
Je nach Beruf oder Rechtsform müssen Webseitenbetreiber dabei unterschiedliche Angaben machen.

Dieser Impressums-Assistent kann dazu helfen.

Gesetzeskonformes Impressum einer Website:
- ist Pflicht
- muß gut erreichbar sein ( nicht versteckt und nicht mehr wie 2 Klicks von der Homepage)
- auch auswärtige Unternehmen unterliegen der Impressumspflicht, wenn sie auf deutsche Internetnutzer abzielen und ihre Geschäfte hierzulande führen (Landgericht Frankfurt am Main)
 

Wenn Sie Stichworte / Begriffe / Erklärungen nicht verstehen, Worterklärungen fehlen oder Fehler gemacht wurden - lassen Sie es uns wissen, wir und andere Besucher bedanken uns dafür.

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