Internetlexikon

Informationen / Internet-Fachbegriffe verständlich erklärt.

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Internetlexikon / Internet Glossar
Als Domaininhaber gilt die natürliche Person, die bei der jeweils zuständigen Registrierungsorganisation (nic) für eine Domain als nutzungsberechtigt eingetragen ist.
Nur der Domaininhaber (Admin-C) darf Änderungen an den Registrierungsinformationen veranlassen.
Vereine, Behörden oder Firmen (juristische Organisationen), können nicht als Admin-C eingetragen werden.
Presserechtlich ist der Domaininhaber für den Inhalt einer Domain verantwortlich.
Stichwort: Domain
 
 

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