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FAQ - Häufig gefragt

Allgemeines zu Internetpräsenzen
Seit 2002 muss jede gewerbliche Homepage eine sogenannte "Anbieterkennzeichnung" (etwa wie Impressum einer Zeitung) enthalten. Was anzugeben ist, steht im Teledienstegesetz (TDG).
Je nach Beruf oder Rechtsform müssen Webseitenbetreiber dabei unterschiedliche Angaben machen.

Grundsätzlich gilt:
- Gesetzeskonformes Impressum einer Website ist Pflicht
- Das Impressum muß gut erreichbar sein (nicht versteckt und nicht mehr wie 2 Mausklicks, von der Startseite ausgehend)
- auch auswärtige/ausländische Unternehmen unterliegen der Impressumspflicht, wenn sie auf deutsche Internetnutzer abzielen und ihre Geschäfte hierzulande führen (Landgericht Frankfurt am Main).

folgender Impressum-Assistent kann Ihnen dabei helfen: http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum

direkt zum Impressum-Assistent:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php

Stichwort: Homepage-Konzept
 
 

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