FAQ · Häufig gefragt · erstellen Homepage · suchmaschinenoptimierung

FAQ - Häufig gefragt

Sonstiges rund um den Webauftritt
Domains kann prinzipiell jeder auf seinen Namen / ein Unternehmen / Verein etc. reservieren lassen - wenn er sich an die Spielregeln hält! Domain-Grabbing meint das regelrechte sammeln von Domains ( hunderte / tausende) ohne dieselben zu benutzen. Das verärgert durchaus andere, die zu Geschäftszwecken gerne eine der in "Sammlerbeständen" befindliche Domains nutzen würden. Da Grabber meist gegen entsprechendes Honorare die Domains hergeben, entsteht der Eindruck von Erpressung.
Viele haben deshalb Gerichte angerufen, um dies zu klären. Der BGH hat im Dezember 2004 jetzt entschieden, daß Domain-Grabbing zulässig ist (unter Beachtung von Markenrecht etc.!) Zum Urteil des Bundesgerichtshofes ein Artikel in Heise.
 
 

Teilen / Bookmarken: