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FAQ - Häufig gefragt

Sonstiges rund um den Webauftritt
Der Betreiber eines Online-Gästebuches hat die Einträge mindestens einmal pro Woche zu überprüfen und rechtswidrige Einträge zu löschen.
Unterlässt der Betreiber Kontrolle und Löschung
macht er sich die fremden Inhalte zu eigen
.

Die Verantwortung beginnt dann, wenn man Kenntnis erlangt, oder nicht regelmäßig kontrolliert hat.

Urteil des Landgerichts Trier v. 16.05.2001, Az.: 4 O 106/00 - rechtskräftig!

2 Links:
www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/urteile100.htm www.jur-abc.de/de/31110004.htm

Aufgepasst:
Anderslautende Aussagen beziehen sich eventuell auf Urteile, die die Kontrollpflicht und Verantwortung von Diensteanbietern / Providern meint. Also ob z.B. t-online für die Gästebücher seiner Kunden verantwortlich ist.
 
 

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